Logopädie und Finanzierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die logopädische Behandlung ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie wird daher vom behandelnden Arzt/ von der behandelnden Ärztin verordnet, ist also ein verordnungsfähiges Heilmittel und wird gemäß der Heilmittelrichtlinien von den Krankenkassen bezahlt. Voraussetzung ist eine zutreffende Indikation. Liegt keine akzeptierte Indikation vor, wird die Behandlung auch nicht verordnet. In diesem Fall haben Sie aber die Möglichkeit, die Untersuchung, Beratung und Behandlung auch ohne ärztliche Verordnung in Anspruch zu nehmen und dann selbst zu bezahlen. Ziel der Therapie ist eine Verbesserung bzw. Normalisierung der sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten des Patienten/ der Patientin, so dass er/sie eine individuell befriedigende Kommunikationsfähigkeit erlangt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
In meiner Praxis untersuche und behandle ich Menschen mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen ab ca. zwei Jahren. Es kann also durchaus vorkommen, dass sich im Wartezimmer ein zweieinhalbjähriger Junge mit Sprachentwicklungsverzögerung und ein 85jähriger Herr mit Sprachstörung (nach einem Schlaganfall) begegnen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Menschen, die eine logopädische Untersuchung, Beratung und Behandlung in Anspruch nehmen, können z. B. sein: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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